Allgemeine Geschäftsbedingungen des Residence Prapoz in St. Ulrich
Wichtige Informationen für Ihre Buchung und Ihren Aufenthalt in unserem Apartmenthaus in Gröden.
- Preise auf Anfrage. Die Preise verstehen sich pro Wohnung und beinhalten Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher und Tischdecken, Strom, Heizung, Endreinigung, Steuern, Garage, Kinderbetten, Val Gardena Mobil Card, freien Eintritt in das Schwimmbad Mar Dolomit in St. Ulrich
- Wir akzeptieren Barzahlung, Schecks, Banküberweisung, Bancomat, Visa und Mastercard
- Die Reservierung ist verbindlich, wenn eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages per Banküberweisung oder Kreditkarte geleistet wird
- Übergabe der Wohnung von 14.00 bis 19.30 Uhr
- Bitte informieren Sie uns im Falle einer verspäteten Ankunft
- Bei Abreise bitten wir Sie, die Wohnung bis 9.00 Uhr zu räumen
- Ab dem 1. Januar 2014 wurde in Südtirol eine Kurtaxe eingeführt. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Unterkunftskategorie. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Kurtaxe ist bei der Abreise zu entrichten und wird auf der Rechnung für den Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb als separater Posten angewiesen. Ab 01.01.2026 beträgt diese 5,00 €.
- Sauna auf Anfrage und gegen Gebühr zur alleinigen Nutzung für bis zu 6 Personen
Stornierungsbedingungen
- Im Falle einer Stornierung der Buchung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
- Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft wird der Gesamtbetrag für den gebuchten Zeitraum berechnet.
Bankverbindung
Raiffeisenkassen Kastelruth Filiale Überwasser
IBAN: IT 05 N 08056 23120 000302001802
SWIFT: RZSBIT21211
Fam. Nupieri Claudia
Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.


